Frage an Dietmar Friedhoff von rolf h. bezüglich Recht
Hallo Dietmar,
Bekommen Städte und Gemeinden pro Kopf Geld vom Bund, wenn Sie Flüchtlinge aufnehmen.
Würde mich freuen, wenn Du mir das beantworten kannst.
Danke
Gruß Rolf
Sehr geehrter Herr Hesselbach,
vielen Dank für Ihre Email. Wie viel Geld eine Stadt- oder Gemeindekasse für einen Flüchtling/Asylbewerber erhält, lässt sich nicht konkret benennen. Berechnungsgrundlage der sich jährlich ändernden Summe ist neben der Einwohnerzahl auch die Wirtschaftskraft einer Stadt bzw. Gemeinde.
2016 überwies der Bund den Ländern 2,6 Milliarden Euro – allein für die Integration in Schule und Kita. In diesem Kontext geht es eigentlich um die zentrale Frage: Wie viel kostet ein Flüchtling pro Tag?
Eine Frage, die leicht zu stellen ist – aber schwer zu beantworten. Eine zentrale Aufschlüsselung in Bund und Ländern gibt es nicht. Oftmals sind die Kosten sogar von Kommune zu Kommune verschieden – je nachdem, welche Verträge die Behörden vor Ort mit den Firmen für Containerbau oder mit den Sicherheitsdiensten abgeschlossen haben. Die Schätzungen sind nur grob. Die Bundesländerländer rechnen mit ca. 1000 Euro pro Flüchtling und Monat, 12.000 im Jahr, Städte wie Hagen und Braunschweig sogar mit 15.000 Euro. Bisher übernimmt der Bund 670 Euro pro Geflüchteten – allerdings nur, wenn sie schon einen Asylantrag gestellt haben. Für die Unterbringung in einer Erstaufnahme-Einrichtung zahlt Hamburg beispielsweise 1951,11 Euro pro Flüchtling und Monat. 856 Euro davon sind Miete und Personalkosten, 434 Euro für Essen und Trinken – 1100 Euro für Kinderbetreuung, Fahrkosten oder Hygieneartikel. Die Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen rechnet mit 1250 Euro pro Asylbewerber und Monat. Darin enthalten sind jedoch auch schon Kosten für Integrationskurse. Vom Land erhält Hagen eine Pauschale: 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr.
Auch das Land Niedersachsen zahlt den Städten und Gemeinden eine Pauschale in Höhe von ca. 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr. Die genauen Kosten können über die Stadtratsfraktionen unter Zuhilfenahme von Kleinen Anfragen ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Friedhoff, MdB