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Dietmar Bartsch
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Frage von kurt o. •

Wie vermögend sind die Abgeordneten?

Sehr geehrter Herr Bartsch,
Ich wende mich mehr oder weniger zufällig an Sie.
Meine Frage ist, ob es Informationen über den Anteil der Abgeordneten gibt, die in den Genuss einer Erbschaft kam ode kommen wird. Der berufliche Background ist das eine, aber Eigentum ist auch wichtig, wenn es um die gesellschaftliche Repräsentanz im Bundestag geht. Besitz ist der eigentliche gamechanger. Zwei Menschen verdienen 3000 Euro und beide werden sich der Mittelschicht zurechnen - auch wenn einer von ihnen ein Wohnhaus erbte in dem er lebt und vielleicht noch 4 Wohnungen vermietet. Die Lebenssituationen sind nicht vergleichbar - sie gehören nicht der selben Schicht an. Der Begriff Mittelschicht ist eine Täuschung. Deshalb interessiere ich mich für die Besitzverhältnisse der Abgeordneten. Ich ahne aber schon, dass es keine Aussagepflicht gibt und einfach keine Daten vorliegen, obwohl es zur Transparenz beitragen würde.
Liebe Grüße,
Kurt O.

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Sehr geehrter Herr O.,

die Vermögensverhältnisse von Abgeordneten sind nicht veröffentlichungspflichtig. 

Abgeordnete sind verpflichtet, dem Deutschen Bundestag ihre Nebeneinkünfte anzuzeigen. Darunter fallen entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen oder Verbänden und Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. Über diese Information können Sie ggf. Mutmaßungen zur Vermögenssituation anstellen, mehr aber nicht. 

Andere Länder, bspw. Norwegen, gehen hier anders vor. Dort sind gezahlte Steuern, Einkommen und Vermögen für jeden Bürger öffentlich einsehbar. Das beschränkt sich dann allerdings nicht auf Parlamentarier.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

 

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