Frage an Dietmar Bartsch von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zusammenfassung der Anfrage
zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:
1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?
2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.
3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.
Sehr geehrte Frau F.,
eine Sache vorweg: Das Thema Impfpflicht ist keine parteipolitische Frage. In nahezu allen Parteien gibt es dazu deutlich unterschiedliche Positionen. Auch in der Wissenschaft gehen die Auffassungen teilweise diametral auseinander.
Wenn wir in andere Länder schauen, gibt es auch dort unterschiedliche Entscheidungen. Ich werbe für eine weniger emotionalisierte Diskussion. Als jemand, der die ersten Jahre seines Lebens in der DDR verbracht hat und die Pflicht zur Impfung kennt und auch weiß, dass es Krankheiten in diesem Teil Deutschlands nicht mehr gab, die dann nach der politischen Wende wieder auftraten, bin ich natürlich etwas vorgeprägt. Fakt ist, dass über das Impfen Krankheiten ausgerottet werden konnten. Ich bin der Auffassung, dass gerade Krankheiten, die verheerende Wirkungen haben können bis hin zum Tod, von der Menschheit konsequent bekämpft werden müssen.
Allerdings ist eine Voraussetzung für eine rationale Debatte auch die Klärung der Faktenlage.
1. Es ist nicht von einem einzigen Todesfall im Bundesgebiet infolge von Maserninfektionen auszugehen, sondern von einigen wenigen pro Jahr. Das Statistische Bundesamt listet für Deutschland 2016 zwei direkt erfasste Masern-Todesfälle auf. 2015 sind es drei gewesen. Aber es geht nicht nur um Todesfälle. Folgen einer Maserninfektion können auch schwere Folgeerkrankungen sein. Einige unter diesen können auch tödlich verlaufen. Das Verhältnismäßigkeitskriterium sehe ich als gegeben an: Da alle Menschen das Recht haben, vermeidbaren schweren Gesundheits- oder Lebensgefährdungen erst gar nicht ausgesetzt zu werden, erscheint mir eine Impfpflicht gerechtfertigt.
2. Impfungen führen nie dazu, dass 100 Prozent der Geimpften geschützt sind. Es gibt Impfversagen. Entscheidend ist, dass es die große Mehrheit ist. Bei einmaliger Impfung gegen Masern sind ca. 95 Prozent der Geimpften geschützt, bei zweimaliger Impfung 99 Prozent. Man kann also von einer hohen Effektivität ausgehen.
3. Dass Impfviren "nachweislich" Ansteckungen bei anderen Kindern auslösen können, ist ein verbreiteter Mythos aus der Impfgegnerszene. Tatsächlich besteht hier keine Ansteckungsgefahr, bei richtigen Masern schon.
Dennoch, auf der Basis geklärter Fakten, unter Ausschluss von Fake-News, sollte man das Thema rational debattieren.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch