Frage an Dietmar Bartsch von Gerold M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Bartsch,
zu Ihrer Antwort auf meine Fragen hätte ich noch ein paar wenige Nachfragen:
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmereinkommen, Gewinneinkommen und Bruttowertschöpfung? Sind hier mit Unternehmereinkommen das Einkommen des Unternehmers gemeint oder des Unternehmens, oder ist dasselbe gemeint damit?
Sind in den Unternehmensgewinnen, die ich als Wertschöpfung der Unternehmen verstehe, Produktionerlöse oder Unternehmenseinkommen aus der Produktion von Gütern (und Dienstleistungen) im Ausland eingerechnet?
Welche Bedeutung wird diesen offenen Stellen von der Bundesregierung und von der Arbeitsagentur zugemessen? Welche Bedeutung hat diese Zahl für öffentliche Begründungen beider Institutionen?
Könnten Sie meine dritte Frage meiner vorigen Anfrage im Hinblick auf das Arbeitslosengeld II nochmals beantworten?
Vielen Dank an Sie!
G. Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 8. März habe ich die von Ihnen nachgefragten Begriffe so wie das in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Fall ist verwendet. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung setzt sich aus drei relativ unabhängig voneinander bestehenden Rechnungen zusammen, die jeweils einer anderen Fragestellung folgen: Entstehungsrechnung, Verwendungsrechnung, Verteilungsrechnung. Die Bruttowertschöpfung ist Teil der Entstehungsrechnung und berechnet sich durch den Produktionswert abzüglich der Vorleistungen. Aus der Bruttowertschöpfung müssen also folglich sowohl Steuern, Abschreibungen, Unternehmer- und Gewinneinkommen als auch Arbeitnehmereinkommen, soweit sie nicht in den Vorleistungen enthalten sind, bedient werden. Rechnet man zur Bruttowertschöpfung die Gütersteuern abzüglich der Gütersubventionen hinzu, kommt man rechnerisch zum Bruttoinlandsprodukt.
Im Rahmen der Verteilungsrechnung wird zunächst berücksichtigt, was zusätzlich zum Bruttoinlandsprodukt an Einkommen aus dem Ausland zu- oder abfließt und vom Bruttoinlandsprodukt sowohl die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen als auch Produktions- und Importabgaben an den Staat abgezogen und Subventionen hinzugerechnet. So ergibt sich das Volkseinkommen, also das Einkommen, welches tatsächlich zur Verteilung zwischen Unternehmern und Beschäftigten zur Verfügung steht.
Unternehmereinkommen sind im Kern Einkommen aus selbständiger Arbeit, also Arbeit auf eigene Rechnung. Gewinneinkommen sind Einkommen, die sich, grob formuliert, aus dem Besitz eines Unternehmens ergeben. In die Unternehmer- und Gewinneinkommen fließen natürlich auch Einkommen, die im Rahmen von Auslandsaktivitäten erzielt wurden, mit ein. Es ist daher nicht möglich, wie Sie fragen, diese Begriffe direkt aufeinander zu beziehen.
Zu den im Zuge der Hartz-Gesetze eingeführten ALG I und ALG II verweise ich Sie auf die nachlesbaren Positionen und parlamentarischen Initiativen der LINKEN unter www.linksfraktion.de und verzichte hier auf weitergehende Argumentationen.
Ich der Hoffnung, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich gewesen zu sein, bedanke ich mich nochmals für Ihr Interesse an meinen und den Positionen der LINKEN und erlaube mir den Hinweis, dass aus meiner Sicht die Plattform abgeordnetenwatch.de nicht geeignet ist, solche Dialoge zu führen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch