Frage von Gerhard B. • 11.02.2006
Frage an Dietmar Bachmann von Gerhard B. bezüglich Staat und Verwaltung
Die notarielle Beurkundung einer Unterschrift für eine Änderung der Satzung eines Vereins, der ausschl. ehrenamtlich tätig ist, ist reine Arbeitsbeschaffung für Notare. Warum darf man seine Identität nicht persönlich beim Vereinsregister beweisen? Die FDP redet nur von Entbürokratisierung, denn zumindest in BW könnte sie es ändern (noch).
Antwort ausstehend von Dietmar Bachmann FDP