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Dieter Steinecke
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Frage von Christina A. •

Frage an Dieter Steinecke von Christina A. bezüglich Staat und Verwaltung

Werter Herr Steinecke!

Ich habe neulich von einer Regelung gelesen, dass Bürgermeister und sogar Professoren mit 65 Jahren in Rente gehen müßen. Stimmt das ? Welche Gesetze oder Vorschriften gibt es dazu ? Ist das nur in Sachsen-Anhalt so ? Vielen Dank für ihre Bemühungen und weiterhin viel Spaß mit ihrer politischen Arbeit.

Christina Augustin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Augustin,

herzlichen Dank für Ihre Fragen - und Ihre netten Grüße.

Ja, es ist wirklich so, dass hauptamtliche Bürgermeister und Hochschul-Professoren mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden. Das hat mit unserem Beamtenrecht zu tun. Aber auch das Kommunalrecht (z.B. Gemeindeordnung) des Landes spielt da mit hinein. Ähnliche Regelungen gibt es meines Wissens nach in allen Bundesländern.

Für detaillierte Nachfragen möchte ich Sie an den Städte- und Gemeindebund von Sachsen-Anhalt verweisen. Bei ehrenamtlich Tätigen (z.B. Bürgermeister kleiner Gemeinden oder unsere Stadträte) gilt die Altersbeschränkung natürlich nicht. Aber auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete sind davon nicht betroffen, da hier der Souverän, das Volk, in seiner Entscheidung nicht eingeschränkt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dieter Steinecke.