Frage an Dieter Neuendorf von Björn-Eric B. bezüglich Soziale Sicherung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es zumindestens in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Doch hier gibt es Lügen! Warum werden Schwer- und Körperbehinderte mit Gendefekte wie Arbeitslose ALG 2 Empfänger berechnet? Warum werden diese - die aus eigener Kraft nicht arbeiten gehen können - finanziell wie ALG 2 Empfänger abgestraft? Sie können in ihren gesamten Leben niemals verreisen oder andere große Anschaffungen leisten!
Wann werden endlich alle Behinderte anerkennend gleichbehandelt, und finanziell stärker unterstützt, so das auch Reisen möglich sind? Was tun Sie dafür Finanzminister Schäuble und Merkel zu mehr Ausgaben zu bewegen? Das Geld aus Steuerüberschüsse ist da!
Herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr Busse,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Als Arzt sind mir die Sorgen und Nöte behinderter Menschen nicht unbekannt. Ich habe schon des Öfteren sehr erhellende Gespräche führen dürfen und beobachte die Entwicklung in diesem Bereich.
Auf Bundesebene wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen, welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Für mich stellt dieses Regelwerk eine große Erleichterung für die Betroffenen dar. Jedoch ist es für eine abschließende Beurteilung und Bewertung zu früh. Neue Gesetze benötigen eine gewisse Zeit um ihre Wirkung in der betroffenen Bevölkerung zu entfalten.
Gerne werde ich Ihr Anliegen bei meiner parlamentarischen Arbeit berücksichtigen.
Haben Sie deshalb auch vielen Dank für diesen Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Neuendorf