Frage an Dieter Dombrowski von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dombrowski,
Ihr Parteigenosse Bretz geht nicht ein auf folgende Fragen, die ich ihm bereits am 8. Oktober hier gestellt hatte(1):
Sollten alle Abgeordnete von der Parlamentsverwaltung nach früherer oder gegenwärtiger IM/ V-Mann-Tätigkeit für in- und ausländische -staatliche und / oder private- Dienste verbindlich (mit Belehrung über die Rechtsfolgen) befragt werden oder weshalb nicht?
Sollte der Abgeordnete dem potentiellen Wähler auf entsprechende Fragen zutreffend antworten müssen oder eher nicht?
Sind Sie der Auffassung, daß man zugleich einerseits Spitzel und andererseits wahrhaft Volksvertreter, Rechtsanwalt, Arzt, Psychologe, Journalist oder Richter gemäß geltender Berufsethiken bzw. Berufsordnungen sein könnte?
Wie beantworten Sie diese Fragen?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/steeven-bretz/question/2018-10-08/305011