Frage an Dieter Ber von Günther H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Ber,
wie ist es mit der Sozialabgabenfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzschlägen, wenn die Steuerfreiheit dieser verdienten Zulagen bei Schichtarbeitern im Gesundheitswesen, Hotellerie etc. abgeschafft werden? (Dies ist ja beim Merz und Kirchhof und Solmsmodell geplant) fällt die Sozialabgabenfreiheit dann auch? wenn dies der Fall wäre, ist die Opposition nicht wählbar. Bei einem Schichtarbeiterhaushalt mit ca. 45000€ Einkommen wären dies ca. 500€ weniger bei einem 3-Familienhaushalt mit 2 Arbeitnehmern mit 1Kind gegenüber dem heutigen Steuer-und Sozialsystem.
Stimmt es auch, das Arbeitslosengeld bei Kirchhof (die FDP sympatisiert ja mit dem selbsternannten Finanzexperten)mit 25% besteuert werden soll? Dies war heute morgen im Videotext zu lesen.
Ich erwarte schon mit Spannung Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Hambuch
Troisdorf
Sehr geehrter Herr Hambuch!
Ich bin nicht sicher ob Sie ein Jahreseinkommen von 45.000€ oder von 4.500€ pro Monat gemeint haben. Das von Herrn Kirchhof vorgestellte Modell der Flattax von 25% kann ich noch nicht beurteilen, da es noch nicht in den Randbedingungen ausformuliert ist (z.B. fehlen die steuerlichen Grundfreibeträge) Was unseren Vorschlag angeht 15, 25, 35%, wird eine Familie für jedes Familienmitglied einen Grundfreibetrag von 7.700 € haben. Das bedeutet, dass ein Ehepaar mit 2 Kindern erst ab einem Einkommen von 30.800 € Steuern zahlen wird. Bei Familien mit geringem Einkommen wird pro Kind das Kindergeld auf 200 € pro Monat angehoben. Damit wollen wir auf jeden Fall eine Schlechterstellung nach den von Ihnen angesprochenen bisherigen Regelungen vermeiden. Gerne können Sie auch auf meine Homepage www.dieter-ber.de gehen oder mich zu der Thematik anrufen.
Vielen Dank für Ihre Fragen.
Herzlichen Gruß
Dieter Ber