Frage an Dieter Albrecht von Dr. Fromund H. bezüglich Familie
1.) Für welche Ihrer Fachkompetenzen nehmen Sie an,daß diese dazu geeignet sind in Parlamentsauschüssen oder bei Gesetzesvorlagen die Ergebnisse der Parlamentsarbeit wesentlich zu verändern ?
2.) Die Schulden- finanziellen Verpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sind in drei Hauptgruppen einteilbar. a) solche die mit laufenden Zinsverpflichtungen gekoppelt sind und aus den entsprechenden Haushalten bedient werden müssen. b) Verpflichtungen von Juristischen Persone, die in der Verantwortung dieser drei öffenlichen Haushaltsgruppen stehen und auch dazu dienen die Darstellung der Schuldenlasten zu schönen. c) Verpflichtungen die von diesen drei Haushaltsgruppen eingegangen worden sind, vor allem für Altersversorgungen, aber nicht buchhalterisch nachgewiesen sind.
2.1) Wie hoch sind a, b, c gemessen am jährlichen Bruttosozialprodukt beziehungsweise in pro Kopf Verschuldung der Bundesbürger?
2.2) Bis zu welchem Jahr schätzen Sie, daß die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte auf die nach dem EU Recht zulässige Grenze von 3% abgesenkt wird? Einerseits wenn Ihre Partei an der Regierung mitwirkt, andererseits sich in der Oppositin befindet.
2.3) Wann wird bei Fortsetzung dieser 3% Neuverschuldung etwa ein Zusammenbruch der öffentlichen Haushalte eintreten? Als Schätzwert könnte man etwa einsetzen, daß 1/3 der Haushaltsausgaben von den Schuldendiensten beansprucht werden. Dabei wären unterschiedliche Scenarien für die Entwicklung der Zinssätze im €, $ und asiatischem Bereich anzusetzen.
2.4) Welche Sparrate müssten die öffentlichen Haushalte erreichen um die bekannten oder abschätzbaren Verpflichtungen innerhalb von 3, oder 6, oder 9 Regierungsperioden zu tilgen, gemessen am Bruttosozialprodukt oder kopfbezogen.
2.6) Welche Sparrate sollte nach einer solchen Schuldentilgung in den öffentliche Haushalten erreicht werden, um ein sinnvoll grosses öffentliches Finanzpolster anzulegen ? Dieses sollte volkswirtschaftlich möglichst effektiv mit einem überschaubarem Risikofaktor (0,8 bis 1,2) international angelegt sein.
2.7) Wie ändern sich Ihre Ausagen über die vorstehenden Fragen zum Finanzrahmen der Bundesrepublick, wenn sich der Schwundfaktor der Bevölkerungsentwicklung ändert? 2.8) Welche steuertechnischen, sozialpolitischen und Bildungsmaßnamen mit welchen Gewichten im Bundeshaushalt halten Sie für zweckmässig um vom Aussterbenstrend der Bevölkerung auf einen Reproduktionsfaktor 1 ( der Erwerbstätigen ) zu gelangen?
3) Was halten Sie davon, bei einer aus der Föderalismusreform sowieso notwendigen Grundgesetzänderung, die Nachhaltigkeit auch im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung und die Struktur und den Umfang der Bildungseinrichtungen mit besonderer Berücksichtigung der Begabtenförderung dort zu verankern? 4.) Was halten Sie davon die Altersversorgungseinkünfte der Parlamentarier nicht an Richtergehältern oder dergleichen zu orientieren, sondern an der Nachhaltigkeit der von diesen verantworteten Grundgesetzteile und Gesetze, insbesondere auch im Hinblick auf die Stabilisierung und Verbesserung von Zahl und Bildungstand der Bundesbürger?