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Frage von Eric S. •

Frage an Detlef Winkler von Eric S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Winkler,

wie stehen Sie zu Reichensteuer, Maximallöhnen und Mindestlöhnen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, MFG, Eric Seidel.

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Sehr geehrter Herr Seidel,

Reichensteuer sowie Maximal- und Mindestlöhne sind Themenbereiche die von der EU nicht geregelt werden können. Hier bedarf es nationaler Regelungen denn der EU fehlt es hier an der Gesetzgebungskompetenz.

Bezugnehmend auf die Unternehmenssteuern ist es jedoch angebracht dass der EU eine weitergehende Gesetzgebungskompetenz eingeräumt wird. In den letzten Jahren hat ein steuerliche Wettbewerb unter den Mitgliedsstaaten dazu geführt dass sich die Finanzierung der Staatsausgaben hin zu indirekten Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) verlagert hat. Unternehmenssteuern spielen zunehmend eine untergeordnete Rolle. Es wäre wünschenswert wenn die EU hier einen Mindeststeuersatz für die Unternehmensbesteuerung vorgeben würde, diesere müsste bindend sein.

Einer Reichensteuer bedarf es eigentlich nicht. Der Steuersatz zur Einkommensteuer müsste nur auf 50 v.H. angehoben werden. Dann wäre das Ziel einer angemessenen Besteuerung erreicht. Aber wie gesagt, die EU kann hier nicht helfen.

Auch Mindest- und Maximallöhne können nur durch nationale Regelungen "erzwungen" werden. Ich persönlich bin gegen die Einführung von Maximallöhnen. Wann ist das Maximum erreicht, wer definiert das Maximum. Anders sehe ich das bei den Mindestlöhnen. Hier ist eine Untergrenze eigentlich schon durch die Höhe der Hartz IV - Bezüge vorgegeben. Das Problem ist nur, dass sich der Staat kein Rückgriffsrecht vorbehalten hat soweit Unternehmen ihren Mitarbeitern den Mindestlohn nach Hartz IV nicht zahlen so dass die Mitarbeiter ihren Lohn noch mit Hartz IV aufstocken müssen.

Mit freundlichem Gruß
Detlef Winkler