Frage an Detlef Ehlebracht von Theodor S. bezüglich Recht
Was denken sie von der Legalisierung von Cannabis? Denken sie, dass auch Besitz von kleinen Mengen von Cannabis strafbar gemacht werden sollte?
Sehr geehrter Herr Sohn,
im Kern zielt Ihre Frage auf die Legalisierung sogenannter 'weicher Drogen' ab, evtl. mit der Einschränkung dies nur bis zu einer bestimmten Menge zu tun.
Grundsätzlich spricht sich die AfD-Fraktion, aber auch ich persönlich, gegen die Legalisierung von Drogen aus, ohne Ausnahme.
In der Anwendung entsprechender Gesetzgebung ist aber eine Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das betrifft auch die Ausprägung einer Strafe mit dem bestehenden Ermessenspielraum von Justiz und ermittelnden Beamten.
Wird ein Minderjähriger mit einer geringen Menge (Tagesbedarf) an Drogen gestellt, so kann eine 'Strafe' schon eine Information an die Eltern mit der Vorladung zu einem Präventivgespräch auf einer Revierwache sein. Wird ein Erwachsener mit gleicher Menge gestellt, wo der Verdacht besteht, dass dieser damit Handel betreibt, muss die Strafe eine andere Ausprägung erfahren.
Zu meiner Antwort gehört aber auch, dass wir eine Legalisierung von Drogen im Zuge von Drogenersatzprogrammen nicht nur ausdrücklich zustimmen, sondern den Ausbau und die verstärkte Anwendung fordern. In diesen Programmen wird nachweislich Drogenabhängigen, unter medizinischer Aufsicht, unter einwandfreien hygienischen Umständen, eine ausreichende Menge einer Ersatzdroge zu Verfügung gestellt. Zweck ist es, den Beschaffungsdruck der Suchtkranken zu beseitigen, die Beschaffungskriminalität zu verringern, dem Drogenmilieu die Geldmittel zu entziehen und letztlich, im günstigsten Fall, den Suchtkranken ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen mit dem Ziel, ihn mittel- bis langfristig auch drogenfrei zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Ehlebracht (MdHB)