Frage an Detlef Däke von Claudia S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Däke,
aus Ihrem Wahlkreis/ meinem Ort besuchen über 80 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Sehr geehrte frau Schöbel,
staatlich anerkannte private Schulen sind bereits im Schulwegkostenfreiheitsgesetz berücksichtigt, allerdings wird in Art. 2 Abs. 2 die Beförderung zu privaten Schulen als nicht notwendig bezeichnet, wenn eine öffentliche Schule näher liegt. Die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung wiederum liegt bei den kreisfreien Gemeinden bzw. den Landkreisen.
Ich werde mich ggf. für die Abschaffung dieser Benachteiligung privater Schulen einsetzen. Wir GRÜNE stehen für eine vielfältige Bildungslandschaft und sehen, dass Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige Bereicherung in unserem Bildungssystem darstellen können. Wir sind der Überzeugung, dass auch öffentliche Schulen von Innovationen, die an freien Schulen entwickelt werden, profitieren können. Der Besuch privater Schulen sollte daher auch in den Rahmenbedingungen gleichwertig behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Däke