Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Horst L. •

Frage an Dennis Rohde von Horst L. bezüglich Gesundheit

Betreff: Fracking - Schutz von Mensch, Natur und Wasser sicherstellen

Sehr geehrter Herr Rohde,

entgegen allen Beteuerungen der Bundesregierung führt der Kabinettsbeschluss der großen Koalition von CDU/CSU und SPD zum Fracking nicht zum hinreichenden Schutz von Mensch, Natur und Grundwasser, sondern zu einem Fracking-Ermöglichungsgesetz. Er fällt damit hinter die Entwürfe der Schwarz-Gelben Bundesregierung von 2012/2013 zurück.
Wir vom NABU Rastede ersuchen Sie daher, dem Kabinettsbeschluss in seiner jetzigen Form die Zustimmung zu verweigern! Denn mit dem Regelungspaket wird die grundlegende Forderung des NABU nach einem Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl nicht erfüllt. Auch eine Mindesttiefe oder ein Mindestabstand zwischen Grundwasser und erzeugten Rissen ist nicht vorgesehen. Fracking in Erdöl- oder Tight-Gas-Lagerstätten soll unabhängig von der Tiefe nicht verboten werden. Fracking in Schiefergaslagerstätten bleibt unterhalb von 3.000 m Tiefe uneingeschränkt zulässig. Oberhalb von 3.000 m bleibt es für Erprobungsmaßnahmen uneingeschränkt zulässig. Das für die kommerzielle Gewinnung vorgesehene Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 m kann durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden. Erprobungsmaßnahmen sind aus Sicht des NABU nicht zielführend, weil die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind. Erst recht lehnt der NABU die Ermöglichung kommerzieller Schiefergasvorhaben durch eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission ab. Der NABU hält ferner ein klares Verbot der Einleitung von Lagerstättenwasser in den Untergrund für erforderlich.
Nur wenn es grundlegende Änderungen an den Beschlüssen gibt, kann der Schutz von Mensch, Natur und Grundwasser hinreichend gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lobensteiner
Vorsitzender NABU Rastede

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lobensteiner,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihre Ausführungen zum Thema Fracking. Aufgrund des Moderations-Kodexes von abgeordnetenwatch.de wurde Ihr Beitrag zunächst nicht freigeschaltet. Ich habe ihn dennoch freischalten lassen, weil es mir ein Anliegen ist, Ihnen zu antworten und ich Ihre Sorgen sehr ernst nehme.

In der Tat hat sich in den letzten Monaten eine lebhafte Debatte um das Thema Fracking entwickelt, nicht zuletzt weil viele Bürgerinnen und Bürger massive Bedenken haben und auch verunsichert sind. Umso wichtiger ist es, gemeinsam darüber zu diskutieren. Ich kann mir vorstellen, dass Sie diese Bedenken gegenüber der Fracking-Technologie insbesondere als Vorsitzender des NABU Rastede im Rahmen Ihrer Arbeit besonders intensiv beschäftigen.

Zunächst ist mir eines ganz wichtig: Für uns in der SPD steht völlig außer Frage, dass der Schutz von Mensch, Tier und Natur – und somit auch der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit - absoluten Vorrang hat und nicht verhandelbar ist.

Das sogenannte „konventionelle Fracking“ findet bei uns in Niedersachsen bereits seit den 1960er Jahren statt, sodass es bei dieser Technologie eine Menge praktische Erfahrungen gibt. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen aber deutlich verschärft werden. Dem gegenüber steht das „unkonventionelle Fracking“, dessen Auswirkungen uns noch nicht vollumfänglich bekannt sind und die derzeit gründlich untersucht werden.

In Gebieten, die als besonders schützenswert gelten (wie z.B. Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen, Talsperren, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen) wird das Fracking jeglicher Art gänzlich ausgeschlossen werden. Dieses Verbot gilt übrigens auch für die Ablagerung von Lagerstättenwasser. Das gleiche gilt für Gebiete mit besonders schützenswerten Oberflächen, wie z.B. Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura 2000-Gebiete.

Ab 2018 soll das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ausschließlich dann genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist sondern frei und eigenständig entscheidet. Das heißt: Auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen.

Die parlamentarischen Beratungen wird der Deutsche Bundestag übrigens voraussichtlich im Mai aufnehmen. Das parlamentarische Verfahren steht also noch ganz am Anfang. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich die SPD-Bundestagfraktion für eine sorgfältige Beratung der Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag einsetzen, bei der auch die Umweltverbände angehört werden. Die SPD wird dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt und unseres Trinkwassers das zentrale Anliegen bleibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und Ihre Sorgen zumindest teilweise entkräften. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage. Wenn sich diesbezüglich weitere Fragen ergeben, können Sie mich und mein Berliner oder Oldenburger Büro jederzeit gerne wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Dennis Rohde MdB

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