Frage von Lothar B. • 05.11.2021
Herr Buchner, Sie haben sich im Abgeordnetenhaus für ein Wahlalter ab 16 Jahren eingesetzt. Sind Sie auch für eine Änderung der vollen Strafmündigkeit ab 16 Jahren?
Antwort von Dennis Buchner SPD • 05.11.2021
Sehr geehrter Herr,
ich setze mich dafür ein, politische Bildungsangebote weiter auszubauen und dann auch für das Berliner Landesparlament das Wahlalter 16, analog zu bisher 4 weiteren Bundesländern zu ermöglichen.
Strafmündig und damit vor Gericht anklagbar, sind Jugendliche in Deutschland sogar bereits zwei Jahre früher, mit dem 14. Geburtstag,
Wenn Ihre Frage meint, dass schon Jüngere angeklagt werden sollen: nein, dafür bin ich nicht.
Wenn Ihre Frage meint, dass für Jugendliche kein Jugendstrafrecht gelten sollte: nein, dafür bin ich nicht