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Delara Burkhardt
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Frage von Reinhard G. •

RFID-Chips, Internet der Dinge, Smart Dust (Schlauer Staub) – solche Techniken werden weiterentwickelt und wohl zunehmend eingesetzt. Wie hält der Datenschutz dabei Schritt?

Sehr geehrte Frau Burkhardt,

als Verbraucher weiß ich nicht, welche Produkte (an welcher Stelle) inzwischen RFID-Funkchips enthalten und welche Daten (wo?) gelesen werden und ob beispielsweise ein Bewegungsprofil erstellt wird. Ich weiß auch nicht, welche Daten durch das „Internet der Dinge“ gesammelt werden.

Die Frage nach dem Datenschutz stellt sich auch beim Smart Dust. Das ist ein drahtloses Sensornetzwerk, bei der mikroskopisch kleine mit Sensoren ausgestattete elektromechanische Mikrosysteme, oder Nanosysteme, untereinander Informationen austauschen können.
https://en.wikipedia.org/wiki/Smartdust
https://de.wikipedia.org/wiki/Mikrosystem_(Technik)
https://de.wikipedia.org/wiki/Nanoelektromechanisches_System
https://en.wikipedia.org/wiki/Neural_dust

Smartdust wurde ursprünglich für das US-Militär entwickelt. Wie weit ist die Nutzung fortgeschritten? Wo genau und für was wird diese Technik genutzt?

Wurden die Themen vom Parlament behandelt? Mit welchen Ergebnissen?

MfG

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

EU-weit gibt es ein einheitliches Logo, welches die verpflichtend zur Kennzeichnung von RFID-Chips eingesetzt wird. Das Logo gibt es seit 2014. Somit wird Ihnen als Verbraucher deutlich gemacht, wo die Chips enthalten sind und wo nicht (Pressemitteillung zur Einführung des Logos). Online kursieren viele Mythen, die von der Zwangs-Verchippung von EU-Bürger*innen sprechen. Diese Mythen sind Märchen, die auf einer dystopischen Satire basieren, und nicht ernst zu nehmen (Faktencheck Mimikama). Aktuelle Stände des Datenschutzes und der Digitalisierung in der EU finden Sie auf der entsprechenden Themenseite der EU-Kommission: „Shaping Europe’s Digital Future“.

SmartDust war für die EU zuletzt 2015 ein Thema im Projekt „Intelligenter Staub für energieeffiziente Gebäude“. Die Ergebnisse des Projekts können Sie unter dem Link nachlesen. Generell gilt für die EU-Gesetzgebung, dass sie nach dem Gebot der Technologieneutralität entwickelt wird. Somit ist jede gegebene Produkt-Gesetzgebung oder Datenschutz-Gesetzgebung auch auf Smart Dust anwendbar. Im September vergangenen Jahres kündigte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zu Smart Connected Devices an, den „EU Cybersecurity Act“. Ob Smart Dust darin vorkommt, ist abzuwarten. Da das Europäische Parlament kein Initiativrecht hat, sondern lediglich auf die Vorschläge der Kommission reagieren kann, wäre das Einbringen dieses Themas durch ein Mitglied des Europäischen Parlaments erst möglich, wenn der entsprechende Vorschlag veröffentlich und dem zuständigen Arbeitskreis übergeben wurde. Bisher ist Smart Dust im EP kein Thema gewesen.

Um allgemein eine Datensammlung im „Internet der Dinge“ (IoT) zu verhindern, hilft ein rigoroses Löschen von Cookies. Allerdings müssen Sie das Sammeln Ihrer Daten auch im Verhältnis sehen: Bei den massiven Mengen an Daten, die von allen Nutzenden des Internets gesammelt werden, wäre es unwahrscheinlich, dass man sich die Mühe macht, ein Bewegungsprofil von Einzelpersonen aus der gesamten Datenmenge zu erstellen. Zynisch gesehen wäre der Nutzen dessen in Anbetracht des Aufwands für keinen Werbetreibenden gerechtfertigt. Durch die DSGVO sind Sie zusätzlich geschützt. Mit dem Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) können Sie bei allen Plattformen nachfragen und müssen Auskunft darüber bekommen, welche Daten diese über Sie gespeichert und verarbeitet haben. Außerdem haben Sie das Recht auf Löschung, auch genannt das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO), wonach Ihre Daten, wenn Sie dies verlangen, sofort gelöscht werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Delara Burkhardt

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