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Delara Burkhardt
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Frage von Margot A. •

Frage an Delara Burkhardt von Margot A. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Burkhardt,
Sind sie darüber informiert, daß die derzeitige griechische Regierung, auch mit Unterstützung europäischer Fördergelder, gigantische Windenergieanlagen unter Mißachtung aller europäischen Umweltgesetze auf vielen Inseln der Ägäis bauen lassen will? Daß es dabei zu massiven Umweltzerstörungen (Boden, Artenschutz, Landschaftsbild) kommt? Wie positionieren Sie und Ihre Partei sich dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Margot Arabin

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Arabin,

danke für Ihre Fragen. Etwa 70% der Inseln in der griechischen Ägäis sind Teil des Natura-2000 Netzes. Dieses Netz soll lebenswichtigen Schutz für die Arten und Lebensräume in Europa bieten, die am stärksten gefährdet sind und erfüllen deshalb eine wichtige Funktion im Bereich der Biodiversität. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in der dazugehörigen FFH-Richtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31992L0043) dazu verpflichtet, diese Gebiete zu erhalten. Dazu gehört auch, dass sie Pläne und Projekte auf eine Verträglichkeit mit den Schutzgebieten prüfen müssen. Die griechische Regierung kommt diesen Verpflichtungen jedoch seit Jahren nicht ausreichend nach. Deshalb beschloss die EU-Kommission im Juli 2019 gegen Griechenland beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. Ein Ergebnis steht in diesem Verfahren noch aus.

Grundsätzlich sehe ich in der Windenergie eine wichtige Stütze für die Erreichung der Klimaneutralität. Der Ausbau entsprechender Windkraftanlagen darf aber nicht dazu führen, dass einzigartige Lebensräume in Naturschutzgebieten für immer zerstört werden. Im Mai des letzten Jahres hat die Kommission die neue Artenschutzstrategie vorgestellt. Darin wurden Maßnahmen angekündigt, mit denen der Zustand der Natur bis zum Jahr 2030 verbessert werden soll. Diese Strategie könnte ein echter Meilenstein für den Naturschutz in der EU sein. Die neue EU-Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt muss rechtsverbindliche Ziele festlegen. Es sollten mindestens 30% der Land- und Meeresfläche unter Naturschutz gestellt und zerstörte Ökosysteme wiederherstellt werden. Wenn Ziele verfehlt werden, muss die Kommission außerdem verstärkt durchgreifen, es sollte anders als in ähnlichen früheren EU-Strategien keine Toleranz für Verstöße geben. Die von der EU-Kommission vorgestellte Strategie geht deshalb in die richtige Richtung und ich hoffe, dass sie mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten zum langfristigen Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt

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