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David McAllister
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Frage von Peter B. •

Sehr geehrter Herr McAllister. Es gab das Bestreben die Sommer-/Winterzeitumstellung abzuschaffen. Wie weit ist diese Diskussion im Bundestag? Unterstützen Sie dieses Ansinnen? Falls ja,wie?

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Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufmerksam gelesen habe. Das Thema Zeitumstellung beschäftigt mich schon seit vielen Jahren.

Zahlreiche Menschen kritisieren den jährlichen Wechsel von Sommer- zu Winterzeit und umgekehrt. Bei einer Online Bürgerumfrage der Europäischen Kommission im Jahr 2018 haben 84 Prozent von 4,6 Millionen Teilnehmern gegen die Zeitumstellung gestimmt.

Und dies aus nachvollziehbaren Gründen.  Die negativen Auswirkungen der Zeitumstellung sind durch zahlreiche Studien belegt. Der Einfluss auf den Biorhythmus durch die Zeitumstellung kann besonders bei Kindern und älteren Menschen zu Schlaf- und Konzentrationsstörungen führen. Die Unfallquote im Straßenverkehr steigt in der Woche nach dem Zeitwechsel regelmäßig an. Auch die wirtschaftliche Produktivität einer Volkswirtschaft leidet nachweißbar unter der Zeitumstellung.

Wir Abgeordneten der CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament unterstützen daher die Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung zwischen Sommer- und Winterzeit.

Das Europäische Parlament hat sich bereits 2019 klar positioniert: Im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament die Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG über die Regelung der Sommerzeit und die Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung gefordert. Die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments habe ich Ihnen im Anhang beigefügt.

Gemäß Artikel 294 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Parlament jedoch an die Vorgaben des sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens“ gebunden. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bildet gemeinsam mit dem EU-Vertrag die Grundlage des politischen Systems der EU. Diese beiden völkerrechtlichen Verträge werden bisweilen auch als das „Verfassungsrecht der EU“ bezeichnet. Artikel 294 AEUV besagt nun, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, also die Vertretung der Mitgliedstaaten, gleichberechtigt entscheiden.

Das Europäische Parlament kann in dieser Angelegenheit nicht alleine vorgehen, sondern benötigt die Beteiligung der Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Regierungen der Mitgliedstaaten prägen die Positionierung des Rates der Europäischen Union. Der Rat konnte bislang noch keine einheitliche Position finden, weshalb der Gesetzgebungsprozess zur Abschaffung der Zeitumstellung blockiert ist. Für den letzten Stand des 2019 im Rat gescheiterten Entscheidungsfindungsprozesses klicken Sie hier.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Seiten der Mitgliedstaaten, welche im Rat repräsentiert sind, ist jederzeit möglich. Als geeignete Anlaufstelle für Ihr Anliegen kommen aus diesem Grund auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und insbesondere die Bundesregierung in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

 

David McAllister

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