Ich hätte gerne gewusst, was Ihre Aussage "Unter anderen Bedingungen" bedeutet.
Guten Tag Herr Prieske,
Sie haben bei einer Umfage vom Volksverpetzer (https://www.volksverpetzer.de/analyse/afd-verbot-check/?lid=sdhlrc0dq9ft&mtm_campaign=BrazeMailing&mtm_kwd=250218%20-%20UPDATE%20-%20afdverbot%20Bundestagswahl%20-%20WINNER&mtm_source=Newsletter#kandidierendencheck)
eine Antwort gegeben.
Ich hätte gerne gewusst, was Ihre Aussage "Unter anderen Bedingungen" bedeutet.
Einen schönen Tag und vielen Dank für die Antwort.
MfG
Frauke B.

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe bei der Umfrage eine ausführlich begründete Antwort gegeben, die im Anschluss der Kategorie „Unter anderen Bedingungen" zugeordnet wurde.
Sie lautete wie folgt:
„Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Es erscheint mir aufgrund ihrer Ausrichtung durchaus als möglich, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.
Für ein solches gelten jedoch sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiellrechtlicher Hinsicht zu Recht hohe Hürden. Zu bedenken sind deshalb auch die politischen Folgen eines scheiternden Antrages. Zwar würde das Bundesverfassungsgericht der AfD in einem solchen Fall keine Demokratiefreundlichkeit attestieren; in diese Richtung würde die Partei eine Entscheidung aber medienwirksam deuten können. An ihrer Demokratie- und Menschenfeindlichkeit würde das nichts ändern, es wäre aber politischer Rückenwind für sie und ihre Befürworter. Aus diesem Grund muss ein Verbotsfahren bestmöglich rechtlich vorbereitet und müssen die Erfolgsaussichten eines Antrages vorab objektiv juristisch beurteilt werden.
Ich unterstütze deshalb den Antrag von Renate Künast und weiteren Mitgliedern des Bundestages, ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages anfertigen und zu diesem Zweck die vorhandenen Materialien zusammentragen zu lassen. Vor dem Hintergrund des Ergebnisses dieser Prüfung und unter Berücksichtigung des oben Gesagten kann eine Entscheidung darüber erfolgen, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte."
Mit freundlichen Grüßen
Danny Prieske