Frage an Daniela Göbel von Tilman K. bezüglich Verkehr
Wie beurteilen Sie es, daß die Landesregierung, der die nicht ohne Grund so genannte "Regierungsvertretung" Lüneburg verpflichtet ist, trotz der Neutralitätspflicht der Regierungsvertretung - Genehmigungs- und Abwägungsbehörde in Sachen A22 - dennoch einen Link zu einer Organisation der ausdrücklichen A22-Befürworter anbietet?
Siehe http://www.kuestenautobahn.info/partner.phtml?PHPSESSID=fc190127e07f6d5e0324b7c221c7e9ee
Sehr geehrter Herr Kluge,
ihre Frage ist nicht nur berechtigt, sondern Sie haben Recht. Der Staat, ob in Form einer Landesregierung oder einer anderen Regierungsvertretung ist zur Neutralität verpflichtet. Das ergibt sich schon aus dem Demokratieprinzip des Art. 20 I GG. Eine Regierung ist nur dann zur Informationsarbeit berechtigt, wenn ihr eine gesamtstaatliche und insbesondere schützende Aufklärung zukommt - beispielsweise Warnungen vor verunreinigte Lebensmitteln. Wenn eine Behörde jedoch einen Link veröffentlicht, der sich auf eine bestimmte politische Position bezieht (A22 - ja oder nein?), ist das etwas ganz anderes und verstößt tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot. Besondere Zurückhaltung ist im nahen Vorfeld der Landtagswahlen geboten. Die Behörde in Lüneburg hätte deshalb auf den Link verzichten müssen oder mindestens auch einen Link der starken Gegenposition veröffentlichen müssen. Denn nur so, können sich die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes und objektives Bild von der Problematik "A 22" machen.