Daniel Rosentreter
CDU
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Frage von Halvor K. •

Wie stehen Sie zu § 39 DRiG und Art. 52 Verfassung des Landes Brandenburg?

Sehr geehrter Herr Dr. Rosentreter,
Sie sind Richter des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder).
An einem Verwaltungsgericht werden hauptsächlich Sachen verhandelt, die ihre Ursache in politischen Entscheidungen haben.
Nun sehen Rechtssuchende des VG FFO selbst (fast) direkt vor dem VG, daß ein dortiger Richter für die CDU Werbung macht.
Nach Art. 52 bbg LV haben Rechtssuchende Anspruch auf ein unparteiisches Gericht.
Nach § 39 DRiG haben sich Richter innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

Bitte erläutern Sie Ihre Stellung zu § 39 DRiG und Art. 52 bbg LV, wenn Sie als Richter des VG FFO selbst noch vor dem Verwaltungsgericht für eine ganz bestimmte politische Partei Werbung machen.
Wie können Rechtssuchende am VG FFO dann noch sicher sein, daß das VG FFO die Anforderungen von Art. 52 bbg LV erfüllt?
Streben Sie eine Schließung des VG FFO an?

MfG Halvor Koppe

Antwort ausstehend von Daniel Rosentreter
CDU