Frage an Daniel Meincke von Holger S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Meincke, soweit mir bekannt ist, muss ein Notfallsanitäter in der Ausbildung seinen unbedingt erforderlichen Führerschein der Klasse C1 ( Klasse B für PKW reicht nicht ) selbst aus eigener Tasche bezahlen. Welche Meinung vertreten die FREIEN WÄHLER diesbezüglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr S.,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Weder das NotSanG noch die APrV für Notfallsanitäter regeln den Führerscheinerwerb.
Das dieser für eine Tätigkeit in der Notfallrettung zwingend erforderlich ist steht außer Frage.
Nach unseren Informationen, wird bei den meisten Berufsfachschulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, wie z.B. die Berufsfachschule der Feuerwehr Hamburg der Führerschein der Klasse C
bezahlt und während der Arbeitszeit ausgebildet. Die einzige Voraussetzung ist das Vorhandensein der Klasse B.
So wie es in Hamburg praktiziert wird, finden sich ähnliche Modelle in ganz Deutschland.
Von Berufsfachschulen bzw. Arbeitgebern, die das so nicht praktizieren nehmen wir als FREIE WÄHLER Abstand.
Mit besten Grüßen
Daniel Meincke