Frage an Daniel Lindenschmid von Bernd E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Lindenschmid,
das Tierschutzgesetz bezweckt "...aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" (§ 1 TierSchG, Grundsatz).
Das Stanzen von Ohrmarken hat keinen vernünftigen Grund, da es die schmerzfreie und fälschungssichere Kennzeichnung der sogenannten Nutztiere mittels Transponder gibt. Der URIA-Hof in Balingen-Ostdorf (www.uria.de) wendet diese tierfreundliche Methode seit 1999 an – auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg und mit ausdrücklicher Genehmigung seines Landrates. Seit 2012 ist der Betrieb Opfer administrativer und politischer Machtdemonstration, die sich nur mit profitorientiertem Lobbyismus erklären lässt.
Darum bin ich gegen Zwangsmarken in den Ohren von fühlenden Geschöpfen:
• Ohrmarken verursachen Schmerz – beim Stanzen und durch Ausreißen aus dem Ohr bei natürlicher Bewegung des Tieres.
• Ohrmarken haben keinen vernünftigen Grund – da eine schonende Alternative zur Verfügung steht.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen das TierSchG – denn der durch sie verursachte Schmerz ist vermeidbar.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen die EU Vieh-Verkehrs-Verordnung – denn sie sind nicht fälschungssicher.
Welche Position nehmen sie in dieser Sache ein? Sind Sie für die Abschaffung der Ohrmarken-Pflicht (falls eine schmerzfreie Alternative Anwendung findet)?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen
und verbleibe mit freundlichem Gruß
B. E.