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Daniel Kerekes
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Frage von Jan K. •

Frage an Daniel Kerekes von Jan K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zu der Leiharbeit und wenn sie gegen Leiharbeit Einwände hegen welche? Und gibt es Ihrer Meinung auch Alternativen zur Leiharbeit? Was schlagen Sie vor?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr K.,

Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich bessere Löhne, sichere Arbeitsplätze, weniger Stress und Arbeitszeiten, die mit dem Leben mit Kindern, mit Familie und Freundschaften vereinbar sind. Aber diese berechtigten Ansprüche werden für viele Beschäftigte und Selbständige nicht eingelöst. Viele arbeiten bis zur Erschöpfung und kommen doch mit ihrem Lohn kaum bis zum Monatsende über die Runden. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit, Werkverträgen, befristeter Beschäftigung, Minijobs, Solo- und Scheinselbständigkeit. Prekär Beschäftigte können das eigene Leben kaum planen und sich kaum eine berufliche Perspektive aufbauen.

DIE LINKE vertritt genauso die Interessen der vielen Beschäftigten, die mit auskömmlichem Gehalt und unbefristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten. Sorgen um den Arbeitsplatz und die berufliche Zukunft, Dauerstress und belastende Arbeitszeiten machen krank. Wir stellen uns den Versuchen der Arbeitgeber entgegen, die Belegschaften spalten: in Beschäftige in unsicheren Arbeitsverhältnissen und Beschäftigte, die nicht direkt davon betroffen sind.

Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge müssen verhindert werden. Leiharbeit schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse. Beschäftigte in Leiharbeit verdienten 2015 nur knapp 60 Prozent des Durchschnittslohns. Wir wollen die Leiharbeit abschaffen. Bis dahin kämpfen wir um bessere Bedingungen für die Beschäftigten!

Lohndumping muss sofort unterbunden werden: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen müssen den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten! Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Leiharbeiter müssen nach drei Monaten im Betrieb übernommen werden und dürfen nicht gegen andere Leiharbeiter ausgetauscht werden.

Der Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Der Missbrauch von Werkverträgen durch Scheinwerkverträge muss wirksam unterbunden werden, indem die Beweislast umgekehrt wird und zukünftig beim Arbeitgeber liegt.

Beste Grüße