Frage an Daniel Bahr von Heike B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
das Land beklagt sich darüber, dass die Geburtenrate sinkt. Ich bin eine junge Frau, deren Lebensziel es immer war und ist, eine Familie zu gründen. Zudem bin ich seit vier Jahren Jungunternehmerin und biete fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen, in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage, sicheren Arbeitsplatz. Aufgrund meiner Selbstständigkeit wechselte ich vor Jahren in die private Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt des Beitritts habe ich noch nicht daran gedacht, dass sich die Familienplanung einmal als größte psychische und körperliche Herausforderung für meinen Mann und mich entwickeln würde. Als Unternehmensgründerin wählte seinerzeit ich einen Tarif, der die Behandlungskosten im Krankheitsfall abdeckt und zugleich eine für mich tragbare monatliche finanzielle Belastung darstellt. Nun bereue ich diesen Schritt sehr, denn die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind nicht im Tarif enthalten. Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten, der mich zutiefst in ein psychisches Loch geworfen hat. Sie können sich vorstellen, dass die private Krankenversicherung nicht bereit ist, den Tarif im Nachgang zu ändern. Die gesetzliche Krankenversicherung meines Mannes hat heute ihre Zusage zur 50 %igen Kostenübernahme erteilt. Da die Kosten, die mein Mann durch diese enorm teure Kinderwunschtherapie verursacht, sehr gering sind, haben wir uns nunmehr nach vielen Monaten der Vorbehandlungsphase im Kreise gedreht. Diese Tatsache kann ich nicht akzeptieren. Auch ist es aus unternehmerischer Sicht nicht zumutbar, dass ich Rücklagen für private Zwecke missbrauchen muss. Ich habe Verantwortung meiner Belegschaft gegenüber! Da das Thema Kinderwunschbehandlung gerade in einigen Bundesländern aktuell ist, meine Frage an Sie: an wen kann ich mich wenden, um finanzielle Unterstützung zu erfahren? Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Herr Bahr!
Sehr geehrte Frau Blumenkamp,
für Ihre Situation habe ich großes Verständnis. Auch die Verantwortung, die Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern übernehmen, begrüße ich sehr. Das Land Sachsen fördert die künstliche Befruchtung aus Landesmitteln. Sofern Sie in Sachsen wohnen, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
Für die gesetzliche Krankenersicherung handelt es sich bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung. Eine Ausweitung dieser Leistung vom Umfang her ist deshalb für die FDP allenfalls vorstellbar, wenn sichergestellt wird, dass die daraus resultierenden Ausgaben über Steuermittel refinanziert werden. Das ist zurzeit auf bundespolitischer Ebene jedoch erkennbar nicht der Fall. Selbst die von der großen Koalition beschlossene Aufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 auf 14 Mrd. Euro anwachsen soll, ändert an dieser Beurteilung grundsätzlich nichts. Die vorgesehene Summe von im Endeffekt 14 Mrd. Euro ist nicht einmal ausreichend, um die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die heute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten Leistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Erkrankung der Kinder usw. zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr