Frage an Daniel Bahr von Frank S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
Bei einem Augenarzt bekommt man einen Termin in 6 Monaten Wenn man aber eine Untersuchung zum Grünen Star macht und bezahlt diese 20,00 Euro dann braucht man nicht zu warten. Ich kam nach 20 Minuten warten sofort dran. Ist das nicht zulässig, macht sich der Arzt nicht strafbar? Ist dies nicht eine Doppeltes Abkassieren der Praxisgebühren.
Sehr geehrter Herr Soltau,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei der Untersuchung, die Sie ansprechen, der Augeninnendruckmessung, handelt es sich um eine "Individuelle Gesundheitsleistung", eine sog. IGEL-Leistung. Das sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Sie werden den gesetzlich krankenversicherten Patienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme selbst bezahlt werden. Es handelt sich hier also nicht um ein doppeltes Einziehen der Praxisgebühr durch den Arzt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr