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Frage von Richard P. •

Frage an Daniel Bahr von Richard P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

die Bemessung des aktuellen Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte geschieht üblicherweise per Einreichung des Einkommensteuerbescheides. Die Summe aller darin aufgeführten positiven Einkünfte (aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen) eines Mitglieds wird dann bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

Werden jedoch Verluste aus selbständiger Arbeit im Steuerbescheid ausgewiesen, dann ignoriert die Krankenkasse diese negativen Einkünfte - sie werden für die Beitragsbemessung nicht berücksichtigt. Das freiwillig versicherte Mitglied hat dann zwar definitiv weniger Geld in seinem Portemonnaie, wird aber für nicht vorhandene Einnahmen von seiner Krankenkasse mit Beitragszahlungen belastet.

Warum werden freiwillig Versicherte anders behandelt als abhängig Beschäftigte, bei denen der Krankenkassenbeitrag doch auch nur nach den tatsächlichen Einkommen erhoben wird?

Während der freiwillig gesetzlich Versicherte über seinen Steuerbescheid eingestuft wird und dadurch lückenlos mit Beiträgen belastet wird, muß ein Angestellter Einkünfte aus Vermietung,Verpachtung und Kapitalvermögen nicht offen legen. Hier begnügt sich die Kasse mit Zahlen, die aus der monatlichen Lohnabrechnung übermittelt werden. Beschäftigte im Angestelltenverhältnis, die über zusätzliche Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen verfügen, werden dafür nicht zur Kasse gebeten.

Warum beuten die Krankenversicherungen die freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen regelrecht finanziell aus und bevorzugen gleichzeitig ihre abhängig beschäftigen Mitglieder, indem diese ihre Steuerbescheide nicht vorlegen müssen?

Vielen Dank für Ihre Anwort und mit freundlichen Grüßen
R. Pierschke

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Antwort von
FDP

In der Tat wird bei freiwillig gesetzlich Versicherten eine andere Basis zur Ermittlung des Beitragssatzes -- im Gegensatz zu "Zwangs"-Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung -- herangezogen. Dieser Systematik liegen im Wesentlichen zwei Aspekte zu Grunde: Der freiwillig Versicherte hat die Option (und damit ein Privileg) zur privaten Krankenversicherung zu wechseln und sich den Berechnungsmethoden der GKV zu entziehen. Außerdem entsteht durch die vorhandene Beitragsbemessungsgrenze eine Grenze, oberhalb derer keine Beiträge auf Einkünfte zu bezahlen sind.

In der Regel setzt sich das Einkommen eines durchschnittlich freiwillig Versicherten aus verschiedenen Komponenten wie zum Beispiel Gehalt, Kapitalerträge und Vermietungen zusammen. Im Gegensatz dazu besteht das Einkommen eines durchschnittlichen "Zwangs"-Versicherten nur aus einem lohnabhängigen Einkommen und gerade nicht aus mehreren Komponenten. Dieser Aspekt führt im Wesentlichen zur unterschiedlichen Behandlung. Hat ein freiwillig Versicherter nachweislich geringere Einkünfte und erreicht nicht die Beitragsbemessungsgrenze, so hat er die Möglichkeit, seine Bemessungsgrundlage zu Reduzieren und somit einen niedrigeren Beitragssatz zu bezahlen. Die Politik der letzten Jahre hat immer wieder freiwillig Versicherten und dabei insbesondere Selbstständigen mehr Belastungen verordnet. Die von Ihnen erwähnten Sachverhalte sind zum Teil willkürlich so entschieden worden und in ihren Wirkungen teilweise auch unlogisch. Die FDP hält es deshalb für sinnvoll, den sozialen Ausgleich zwischen Einkommensstarken und -schwachen ins Steuer- und Transfersystem zu übertragen und zu einem Prämiensystem zu kommen.