Portrait von Daniel Bahr
Daniel Bahr
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Daniel Bahr zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer H. •

Frage an Daniel Bahr von Rainer H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

als gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Partei wissen Sie sicher, dass seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) die gesetzlichen Krankenkassen sämtliche Behandlungsdaten und Diagnosen ihrer Versicherten erhalten. Im allgemeinen Verständnis sind das Daten, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen müssten.

Was weniger bekannt ist: Anders als bei privaten Krankenversicherungen sind Angestellte der Krankenkassen nicht vom § 203 StGB bedroht, der für den Verrat von Patientengeheimnissen Freiheits- oder Geldstrafen vorsieht. Das ist m.E. eine gefährliche Regelungslücke, durch die die ärztliche Schweigepflicht faktisch ausgehöhlt wird.

Deshalb meine Frage an Sie: Wären Sie bereit und halten Sie es für aussichtsvoll, hier eine ergänzende Gesetzesinitiative im Bundestag einzubringen?

Mit freundlichen Grüßen, Rainer Hoffmann

Portrait von Daniel Bahr
Antwort von
FDP

Antwort:

§ 203 StGB soll dem Sonderverhältnis von Arzt und Patienten gerecht werden und helfen, dass die Schweigepflicht des Arztes eingehalten wird. Wird diese durch den Arzt gebrochen, so ist er mit den Rechtsfolgen des § 203 StGB bedroht. Angestellte von Krankenkassen stehen nicht in diesem besonderen Sonderverhältnis zu einem Patienten, wie es für den Arzt gilt. Meines Erachtens gibt es durch arbeitsrechtliche Klauseln eine große Fülle von Möglichkeiten, wie ein Angestellter einer Krankenkasse "belangt" werden kann, wenn er Dienstgeheimnisse verrät. Dies können unter anderem empfindliche Schadensersatzleistungen sein. Außerdem könnten auch andere Normen des Strafgesetzbuches einschlägig sein, wenn ein Angestellter Daten weiterreicht, um zum Beispiel einen eigenen Vorteil aus dieser Tat zu ziehen. In Zukunft werden wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass auch weiterhin die sensiblen Daten im "Arzt-Patientenverhältnis" geschützt bleiben.