Frage an Daniel Bahr von Angelika H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Bahr!
Wie stehen Sie eigentlich zu dem Elterngeld?
Sind nicht alle Kinder gleich wertvoll?
Warum bekommt beispielsweise eine Juristin den Höchstsatz an Elterngeld und eine Erzieherin den Mindestsatz? Intelligente Menschen gibt es in allen Berufsschichten, ebenfalls wie dumme Menschen.
Viele Grüße!
Angelika Hagedorn
Der Bundestag hat die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 beschlossen. Die FDP lehnt diesen Gesetzentwurf ab und hält ihn sogar für verfassungswidrig. Auch der Bundesrechnungshof macht grundsätzliche Bedenken bei diesem Gesetzentwurf geltend, der teilweise unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist. D.h. wir teilen Ihre Kritik und sind der Meinung „Gut gemeint“ ist oft das Gegenteil von „gut“! Die FDP hat sich grundsätzlich für die Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes zu einem Einkommens- bzw. Lohnersatz ausgesprochen, nicht jedoch in dieser Form. Beim Elterngeld wird es Gewinner und Verlierer geben. Laut Angaben des Familienministeriums werden 155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 € brutto durch die Einführung eines Elterngeldes schlechter gestellt. Alleinerziehende, die für ihren Lebensunterhalt mehr als 30 Stunden arbeiten oder aufgrund ihrer Selbstständigkeit arbeiten müssen, sind vom Elterngeld ausgeschlossen. Eine zukunftsorientierte Familienpolitik muss alle Familien gleichermaßen im Blick haben. Familien brauchen die Wahlfreiheit, ihre Lebensentwürfe nach eigenen Vorstellungen verwirklichen zu können. Es fehlt darüber hinaus an einer ausreichenden Anschlussbetreuung nach Auslaufen des Elterngeldes nach 12 bzw. 14 Monaten. Des Weiteren führen die verschiedenen Zielsetzungen der Familien-, Bevölkerungs-, Gleichstellungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu komplizierten Regelungen und systematischen Brüchen. Außerdem wird es einen Verwaltungsmehraufwand und Bürokratiekosten geben.
Die FDP fordert daher:
1.) Eine echte Lohnersatzleistung und eine entsprechende Leistung für Selbstständige, bei der das Bruttolohnprinzip angewendet wird. Die Interessen von Selbstständigen sind stärker zu berücksichtigen. Entsprechend der zahlreichen Arbeitszeitmodelle sollte eine unbürokratische, auch wochen- oder tageweise Regelung möglich sein. Die Lohnersatzleistung ist als Budget zu gewähren, Übergangsregelungen sind nötig, um unbillige Härten für den Einzelnen aus Gründen des Vertrauensschutzes zu vermeiden;
2.) Ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine umfassende Familienförderung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes, das insbesondere die Existenzsicherung von Kindern und die Förderung von kinderreichen Familien berücksichtigt;
3.) Die Einberufung eines Kinderbetreuungsgipfels mit Ländern und Kommunen, um flexible Modelle der Kinderbetreuung und deren Finanzierung für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr zu erarbeiten;
4.) Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in vollem Umfang bis 12.000 €;
5.) Die Einführung eines Baby-BAföG für eine bessere Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden nach der Geburt des Kindes bei Fortsetzung der Ausbildung;
6.) Die Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung, weil sie gerade Familien über Gebühr belastet.