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Daniel Bahr
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Frage von Gabi P. •

Frage an Daniel Bahr von Gabi P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

ich bin angeblich (vom Staat verordnet) Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, heute Einstandsgemeinschaft. Da es seit 1. April 2007 das neue Gesundheitssystem bzw. die gesetzliche Versicherung. Wie kann ich als angeblicher Partner einer Einstandsgemeinschaft von meinem Wohnpartner verlangen, für mich die Krankenversicherung zu bezahlen?
Ich stehe in Kürze vor einer Operation die ich bereits seit 2 Jahren verschieben mußte, weil ich nicht die Versicherungsbeiträge bezahlen kann, wie auch ohne staatliche Unterstützung. Ich bekam bereits Pfändungsbeschluss von der Krankenkasse. Ein Wirtschaftsprüfer, der meine finanzielle und wirtschaftliche Lage geprüft hat, sagte mir, dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erwarten könne. Ein Sozialgericht hat nach den Aussagen der Arge entschieden das ich keine Hilfeleistung bekomme. Wie also soll ich meine Krankenversicherungsbeiträge von 125 Euro zahlen wenn ich nur ein Einkommen von Kindergeld (154) und Unterhalt (gekürzt auf 168) meines Kindes habe? Nennt sich das eine gute Gesundheitspolitik, wenn diese Beiträge nicht bezahlbar sind? Sind Menschen, die in angeblichen Einstandsgemeinschaften verpflichtet werden keine Menschen, die genauso ein Anrecht auf Gesundheit haben wie einer der gutes Geld verdient? Wie erklären Sie mir das?

Mit freundlichem Gruß

eine alleinerziehende Mutter eines 7 Jahre alten Kindes, welche vom Staat allein gelassen wird

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Antwort von
FDP

Leider kann ich den von Ihnen vorgetragenen Fall auch nach längerer Beschäftigung und Rückfragen nicht vollumfänglich beurteilen, da mir Detailkenntnisse Ihres komplexen Lebenssachverhaltes fehlen.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass in einer Bedarfsgemeinschaft die "Einkommen" zusammengerechnet werden und sich daraus ergibt, ob die Partner gegenseitig füreinander einstehen können.
Falls Sie kein Einkommen oder Einkünfte haben, so haben sich vermutlich nach dem SGB II Anspruch darauf, dass die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Ich rate Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur oder einem Rechtsanwalt zusammensetzen und klären, wem gegenüber Sie eventuell Ansprüche haben.

Die FDP setzt sich für ein Krankenversicherungssystem ein, das jedem Bürger Krankenversicherungsschutz bietet. Kann ein Bürger seine Beiträge aus eigenem Einkommen nicht aufbringen, so soll die Solidargemeinschaft einstehen.