Frage an Daniel Bahr von Greg B. bezüglich Soziale Sicherung
Wie viel Euro fließen durch das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen in die Türkei?
Zwischen Deutschland und der Türkei bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich z.B. den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen; sie verlieren dann ihre Ansprüche in Deutschland. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt nach Angaben des Auswärtigen Amtes derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr.