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Daniel Bahr
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Frage von Martin E. •

Frage an Daniel Bahr von Martin E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

mich würde interessieren, weshalb es bei der Organspende in Deutschland
noch immer die Zustimmungsregelung gibt und nicht die Widerspruchslösung.

Weshalb wurde das nicht längst geändert und wer hat ein Interesse daran,
dass alles so bleibt wie es ist ?

Liebe Grüße,
Martin Eggers

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Antwort von
FDP

Selbstbestimmung und Patientenrechte enden nicht mit dem Tod. Aus Sicht der FDP bedarf jeder Eingriff in den Körper einer Zustimmung. Deshalb hält die FDP weiterhin die modifizierte Zustimmungslösung für richtig: entweder der Betroffene oder seine Angehörigen müssen der Organentnahme zustimmen.
Dennoch sehen wir erheblichen Handlungsbedarf. Mehr Menschen müssen motiviert werden, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Ein sinnvoller Weg wäre es zum Beispiel, wenn bei jeder Ausweis- oder Führerscheinverlängerung dem Antragsteller ein Organspendeausweis ausgehändigt würde.
Vor allem aber gibt es erhebliches Verbesserungspotenzial in den Krankenhäusern. Viele Chancen auf Organentnahmen werden gar nicht genutzt. Deshalb sollte in jedem Krankenhaus ein Transplantationsbeauftragter benannt werden, der auf eine Optimierung von Abläufen und Fortbildung auf der Intensivstation achtet. Hier sind die Regelungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Aus Sicht der FDP müssen zudem die Regelungen für Lebendspenden von Niere und Leber überdacht werden. Zumindest die so genannte Überkreuzspende muss in Deutschland zugelassen werden. Wenn etwa ein Patient eine Niere benötigt, sein Ehegatte aber wegen Blutgruppen-Unverträglichkeit nicht spenden kann, sollte es möglich sein, dass eine passende Spende von einem Paar in gleicher Lage wechselseitig erfolgen kann. Hier gibt es heute eine Grauzone, da dies nur bei einem besonderen Näheverhältnis der Paare zulässig wäre.

Der Deutsche Bundestag wird sich innerhalb der nächsten 6 Monate intensiv mit dem Thema Organspende befassen. Dazu werden verschiedene Anträge aus der Mitte des Parlaments eingebracht werden. Diese spiegeln im Wesentlichen die unterschiedliche Beurteilung dieses komplexen Sachverhaltes wieder. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird das Thema dann auch breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden.