Frage an Daniel Bahr von Hartmut A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
ich habe da mal eine Frage - aber bitte erst nach den Fragestellern vor mir, die ja immerhin schon seit dem 09.12. auf Antwort warten:
Warum ist das Thema ´Signifikante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV´ eigentlich ein politisches TABU-Thema?
Auf die Schweizer Lösung mag ich gar nicht verweisen: die muss derartig unakzeptiert, ungerecht und fehlerhaft sein, sonst würde man hierzulande wenigstens darüber nachdenken. In der Reformdebatte ist davon jedoch nichts zu hören.
MfG
Hartmut Ahlborn
Für die FDP ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze keine politische Option, da diese nur kurzfristig Zugewinne auf der Einnahmenseite erbringt. Nötig ist jedoch ein grundsätzlicher Systemwechsel in der Gesundheitspolitik. Letztlich wäre die Anhebung der Bemessungsgrenze der Weg in eine Einheitsversicherung. Damit hätten kaum noch Menschen die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze rechtfertigt sich mit dem Äquivalenzprinzip. Der Beitrag soll in einem Zusammenhang mit den Leistungen stehen. Eine deutliche Anhebung der Grenze würde dazu führen, dass der Beitrag quasi zu einer Steuer würde.
Die FDP hat ein Konzept entwickelt, bei dem sich die Versicherten bei einem Anbieter ihrer Wahl zu einem Tarif versichern können, der ihren Bedürfnissen entspricht. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es lediglich für einen Grundkatalog von medizinisch unbedingt notwendigen Leistungen, die den Einzelnen im Bedarfsfall überfordern würden. Für diese Leistungen gibt es für die Unternehmen einen Kontrahierungszwang ohne Risikoprüfungen und mit freier Wechselmöglichkeit.
Altersrückstellungen sorgen für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen. Tarife mit und ohne Selbstbehalt, Selbstbeteiligungen, Beitragsrückgewähr, die Festlegung auf besondere Versorgungsformen, auf bestimmte Medikamente oder Anbieter sind möglich. In einem solchen Rahmen kann sich der den kartellrechtlichen Bedingungen unterworfene Wettbewerb auf der Versicherungs- und auf der Leistungsseite frei entfalten. Preissignale werden wahrgenommen und führen zu Verhaltensänderungen. Die soziale Umverteilung, die garantiert, dass jeder Bürger einen Versicherungsschutz für das medizinisch Notwendige auch bezahlen kann, findet kompatibel mit anderen Umverteilungsleistungen über das Steuer- und Transfersystem statt und damit nach den Kriterien der Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit. In einem solchen System können sich bei gleichzeitiger sozialer Sicherheit die marktwirtschaftlichen Kräfte im Hinblick auf effiziente Lösungen entfalten.