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Frage von Lars O. •

Frage an Daniel Bahr von Lars O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

60% der Bevölkerung wünscht sich ein Nichtraucherschutz zumindest beim Essen und an öffentlichen Orten. Wann kann ich endlich in ein Stadion, Restaurant, Schützenfest,Konzert gehen, ohne dass ich ständig von Rauch umnebelt werde?

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Antwort von
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Das erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist künftig verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben.

Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich. Ebenfalls seit 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) nicht gestattet. In vielen Bundesländern war das Rauchen im Nahverkehr jedoch schon seit Juli 2005 bzw. Mai 2006 untersagt, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Als letzte Bundesländer schlossen sich zum 1. Juli 2007 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin dem Rauchverbot an.

Im März 2005 vereinbarten das Bundesministerium für Gesundheit und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA freiwillige Maßnahmen der deutschen Gastronomen, um gesetzliche Verbote zu vermeiden (Selbstverpflichtung). Diese Vereinbarungen zeigten jedoch fast keine Erfolge. Anfang Dezember 2006 vereinbarte die große Koalition, dass die kommende Ausweitung des Rauchverbots in Speisewirtschaften und Diskotheken, nicht aber in Schankwirtschaften gelten solle. Am 8. Dezember wurde aber bereits bekannt gegeben, dass das Gaststättenrecht durch die Föderalismusreform Ländersache geworden sei. Einige Bundesländer, darunter Bayern und Baden-Württemberg, kündigten kurz darauf eigene Regelungen an, die ein generelles Rauchverbot in Gastronomie und Diskotheken vorsehen und bis Mitte 2007 in Kraft treten sollten. Seit Anfang 2007 bemüht sich eine Arbeitsgruppe, unter anderem bestehend aus den Gesundheitsministern von Bund und Ländern, das Rauchverbot im Wege der Parallelgesetzgebung doch noch bundesweit einheitlich zu regeln.

Am 23. Februar 2007 wurde ein grundsätzliches Rauchverbot für Speisewirtschaften, Diskotheken und Schankwirtschaften beschlossen, das zum 1. Januar 2008 in den meisten Bundesländern bestehen wird. Ausnahmen sollen höchstens noch in streng abgetrennten Nebenräumen möglich sein. Gesundheitsexperten bezeichneten die einstimmig beschlossene Vorgehensweise als "bedeutenden Schritt" für den Schutz der Gesundheit aller. Die Regelung musste erst noch von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende März 2007 abgesegnet werden, bevor sie nun Anfang Januar 2008 in Kraft treten kann. Ein Verbot benötigt jedoch neue Gesetze auf Länderebene, die mittlerweile flächendeckend vorliegen.