Frage an Daniel Bahr von Sebastian B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bahr
Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.
Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!
Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?
Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.
Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!
Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?
Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Sebastian Budnik
Sehr geehrter Herr Budnik,
vielen Dank für ihre Anfrage. Gerne versuche ich ihre Fragen aus meiner Sicht zu beantworten.
Das Hauptaugenmerk einer liberalen Innen- und Rechtspolitik liegt auf der Sicherung der Bürgerrechte. Die Freiheit der Bürger zu schützen war und ist für Liberale stets eine der wichtigsten Aufgaben. Durch die rot-grüne Innenpolitik hat sich unser Staat jedoch immer mehr zu einem Interventions- und Überwachungsstaats entwickelt. Oft ist nicht klar, wo die Grenzen zwischen Recht und Unrecht, Freiheit und staatlichem Zwang in unserem Gemeinwesen überhaupt noch verlaufen. Die Liberalen stehen hingegen für eine Innen- und Rechtspolitik, die klare Vorgaben macht, wo Sicherheit und Freiheit in einen Ausgleich gebracht werden können.
Ich gebe Ihnen Recht, wenn sie das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin als sinnlosen Akt bezeichnen. Äußerst fraglich ist, ob diese Maßnahme geeignet ist, Terroranschlägen mit Flugzeugen zu verhindern. Sicherheit verstehen Liberale stets objektiv. Maßnahmen müssen einen objektiv messbaren Zugewinn an Sicherheit für Freiheit und Eigentum der Bürger mit sich bringen. Sie müssen zu einer niedrigeren Zahl von Rechtsverstößen oder zu einer höheren Zahl an Aufklärungen führen. Dieser Zugewinn an objektiv messbarer Sicherheit muss - möglicherweise notwendige - Freiheitseingriffe klar überwiegen, um in unseren Augen gerechtfertigt zu sein. Ein irgendwie geartetes Sicherheitsgefühl darf nicht Anlass von Freiheitseingriffen sein. Viele Untersuchungen belegen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl bei Menschen, die objektiv sehr sicher leben, unangemessen niedrig ist. Eine solche häufig anzutreffende Disparität zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektiv empfundenem Sicherheitsgefühl ist keine akzeptable Begründung für Freiheitseinschränkungen aller Bürger, also eines anderen. Wir laden ausdrücklich die Medien dazu ein, an entsprechender Aufklärung mitzuwirken. Die FDP jedenfalls lehnt jede Gefälligkeitspolitik in der Innen- und Rechtspolitik zulasten der Freiheit aller und zugunsten übertriebener Ängstlichkeit in Teilen der Bevölkerung ab. Die Freiheit des einen endet für uns nicht in den Köpfen der anderen!
Hinsichtlich des neuen Luftsicherheitsgesetzes und der damit verbundenen obligatorischen Zulässigkeitsprüfung möchte ich folgendes bemerken:
Die FDP fordert als rechtliche Voraussetzung bei präventiven Eingriffsbefugnissen in Freiheit und Eigentum konkrete Tatsachen, die Anlass für eine Sicherheitsgefährdung geben. Abstrakte Gefahrenprognosen sind überwiegend viel zu vage, um ihr in verhältnismäßiger Weise Freiheit zu opfern. Ebenso birgt die Abkoppelung repressiver Freiheitseingriffe von einem konkreten Tatverdacht die Gefahr der Aushebelung strafprozessualer Rechte des Beschuldigten. Die Offenheit der Gesellschaft basiert darauf, dass niemand einen Freiheitseingriff zu dulden braucht, wenn es nicht gute Gründe dafür gibt. Wir unterstützen die EU-Kommission in ihrer Kritik, die die verdachts- und ereignis-unabhängigen Kontrollen bereits bei der Bundesregierung gerügt hat.
Liberale fragen zuerst, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist. Wir setzen auf die sorgfältige Abwägung aller betroffenen Belange statt auf gesetzgeberischen Aktionismus, der lediglich einer öffentlichen Befindlichkeit nachgeben will. Die inzwischen kaum noch überschaubare Masse gesetzlicher Regelungen verwirrt Bürger, Behörden und Gerichte. Für den Bürger wird es zunehmend schwerer und bisweilen sogar unmöglich zu erkennen, wie er sich rechtstreu verhalten kann. Unbeabsichtigte Rechtsbrüche sind die Folge. Mehr Gesetze führen zu mehr Unrecht. Ein Gesetz ist zudem selten das mildeste und häufig auch nicht das geeignete Mittel, um ein Problem zu lösen. Die Innere Sicherheit kann nur durch den Rechtsstaat verteidigt werden, nicht gegen ihn. Wir setzen auf konsequente Anwendung des geltenden Rechts, optimale Ausstattung der Polizei- und Sicherheitsbehörden, einen einheitlichen Digitalfunk in Deutschland und die Verbesserung der behördlichen Organisationsstrukturen sowie der internationalen Zusammenarbeit. Das sind die Antworten des Rechtsstaates auf Bedrohungen der Inneren Sicherheit. Eine Zulässigkeitsprüfung sollte anhand von gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen erfolgen, die auf einheitlichen Annahmen über Erfahrungsgrundsätzen und Wertungen beruhen. Ein Vergleich zu anderen Gesetzen in denen eine Zulässigkeitsprüfung erforderlich ist, wie z.B. das Waffengesetz, zeigt, dass im Gegensatz zum neuen Luftsicherheitsgesetz, Verfehlungen aus der Vergangenheit in der Regel nach drei bis fünf Jahren nicht mehr nach diesem Zeitablauf für eine Zuverlässigkeit herangezogen werden dürfen. Demnach möchte ich besonders kritisch auf die eingeräumte Legitimation der Behörden, Akten aus der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik anzufordern hinweisen. Andererseits muss auch hervorgehoben werden, dass eine generelle Zulässigkeitsprüfung aufgrund einer höher einzustufenden abstrakten Gefährdung durch Flugzeuge für das Höchste Gut Leben sinnvoll ist. Mithin ist der Gesetzgeber jedoch über das Ziel hinausgeschossen, indem er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen erlaubt.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weitergeholfen zu haben.
Ihr Daniel Bahr