Frage an Daniel Bahr von Dirk L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister Bahr,
hier einmal eine kleine Mitteilung aus der Realität: Ich bin niedergelassener Allgemeinarzt in Berlin (seit 1994) und betreue überwiegend chronische Schmerzpatienten. Das ist teuer und aufwendig. Die KV Berlin hat "in einem Schwung" Richtgrößenprüfungen von 2002 bis 2009 innerhalb eines Jahres für Arznei- und Hilfsmittel durchgeführt und Regressbescheide ausgesprochen für die Jahre 2005-2009. Trotz Widerspruch und umfangreicher Darstellung wurde mit unzureichender Begründung nicht nur ein Regress ausgesprochen, sondern gleichzeitig aus den Zahlungen der KV an mich einbehalten. Klagen vor dem Sozialgericht laufen. Was aber nicht funktioniert, ist die Regelung "Beratung vor Regress". Ich bin ohne eine Beratung gleich in "die Pflicht" genommen worden.
Es scheint also am Fehlen einer eindeutigen Ausführungsvorschrift für diese Regelung zu liegen. Jetzt bietet man mir für die Jahre 2005-2009 eine Beratung an, obwohl die Regresse bereits ausgesprochen wurden. Das ist nicht nur widersinnig, sondern entspricht nach meinem Verständnis auch nicht Ihren Vorgaben "Beratung vor Regress". Die Machtlosigkeit gegenüber den Maßnahmen der Prüfungsausschüsse ist also weiterhin "aktiv". Eine eindeutige Äußerung von Ihnen wird verkompliziert und ad absurdum geführt. Die AOK hat sich sogar im Prozess darüber "beschwert", dass das KV-Blatt Berlin Ihren Rundbrief veröffentlicht hat und ausgeführt " ... das die Äußerungen des Ministers alles andere als eindeutig sind".
Die Vorlage von Ihnen "Beratung vor Regress" ist jedoch keinesfalls zu erreichen, wenn Regresse zum Beispiel aus dem Jahr 2007 ausgesprochen werden und mir dann nachträglich für den gleichen Zeitraum einen Beratung angeboten wird (2013!) Ich kann mir nicht vorstellen, dass das aus Ihrer Vorlage ableitbar ist. Für eine offizielle Klärung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. med. Dirk Laudahn