Frage an Daniel Bahr von Bernhard S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
vor einiger Zeit wurde eingeführt, das freiwillige Mitglieder gesetzlichen Krankenkassen bei Zahlungsverzug einen Säumniszuschlag von 5% pro Monat bezahlen müssen (zzgl. Mahngebühren).
Somit fällt ein Jahreszins von 60% an. Begründet wird dies mit der Einführung des KV-Pflichtversicherungsgesetzes. Durch die hohen Säumniszuschläge würde die Zahlungsmoral gestärkt.
Fakt ist jedoch, dass unabhängig von der Höhe der Säumniszuschläge sehr zeitnah das Hauptzollamt mit der Eintreibung der rückständign Beiträge beauftragt wird (Zwangsvollsreckung). Somit kommt die GKV unabhängig von der Höhe der Säumniszuschläge bei Personen die zahlungsfähig sind zeitnah an ihre rückständigen Beiträge. Personen die nicht zahlungsfähig sind (i. d. R. kleine Selbstständige) werden durch diese Regelung endgültig in den Ruin getrieben. Als selbstständiger Versicherungmakler kenne ich viele Fällle in denen z. B. Handwerker einen Rückstand von 6000 € haben. Allein die Säumniszuschläge betragen dann 300 € im Monat.
Meine Fragen an Sie:
1.) Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, dass legal ein Jahreszins von 60% erhoben wird.
2.) Privatversicherte und Pflichtbeiträge werden bei Zahlungsverzug nur mit 12% Jahreszins belegt. Wie ist dass zu begründen?
3.) Wer zeichnet für diese Änderung verantwortlich?
4.) Werden Sie sich für Abschaffung dieser absurden Regelung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Stephan