Frage an Daniel Bahr von Lotar K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bahr,
zunächst möchte ich Ihnen einen Sachstand erklären.
Ich bin pensionierter Soldat. Unsere Tochter R., geb. am 03.01.1990 (also 22 Jahre alt), hat am 31.08.2012 eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen.
Während der Ausbildung war sie über die Beihilfe der Bundeswehr und einer privaten Restkostenversicherung (Mannheimer Krankenversicherung) abgesichert.
Seit dem 01.09.2012 wurde mir der Familienzuschlag für R. gestrichen. Somit ist sie nicht mehr Beihilfe berechtigt. Mit dem Familienzuschlag wurde auch das Kindergeld gestrichen. Sie hat zur Zeit keine Einkünfte.
Jetzt ist sie arbeitssuchend gemeldet. Arbeitslosengeld bekommt sie nicht, weil sie eine schulische Ausbildung absolviert hat. Ohne Arbeitslosengeld wird sie nicht versichert.
Ab dem 13.11.2012 wird sie einen Minijob ausüben (400,00 Euro).
Bei der örtlichen gesetzlichen Krankenkasse bekam sie die Auskunft, dass sie nur ab einem Gehalt von 401,00 Euro oder mehr versichert werden kann.
Jetzt meine Fragen:
1. Sind die gesetzlichen Versicherungen verpflichtet sie auch ohne Einkünfte oder unter 400,00 Euro zu versichern?
2. Welche Möglichkeiten haben Jugenliche ohne Einkommen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherpflicht nachzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Lotar Kienker