Frage an Daniel Bahr von Rüdiger F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bahr.
Ich hatte am 29.10.2012 eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Duisburg.
Es ging um den Eintrag „RF“ in meinem Schwerbehindertenausweis.
Ich habe einen GdB 100% mit „G“ und „AG“
Auf dem linken Auge bin ich blind und auf dem rechten Auge ist mein Sichtfeld nach rechts
auch erblindet. Das heißt, dass alles was rechts von mir Geschieht, kann ich nicht sehen.
Ich habe somit ein Verlust meines Sichtfeldes von bis zu 75%.
Auf meine Frage, ob ich erst ganz erblinden muss, wurde mit „ja“ Beantwortet.
Nun kommt aber der Umstand hinzu, dass ich mich in der „Öffentlichkeit“ bewegen kann.
Der Vorsitzende Richter konnte gar nicht anders, als mein Begehren abzulehnen.
Aber auf diese „Öffentlichkeit“ verzichte ich freiwillig, da mir das Vorhanden sein von Behinderten-WC nicht bekannt ist.
Nun mein Vorschlag:
Erlassen Sie eine „Ministeranordnung“, das jede Person, die auf einem Auge erblindet, das Merkzeichen „RF“ erhält.
Trauen Sie sich das zu?
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Fäcks