Frage von Anne D. • 12.08.2012
Frage an Daniel Bahr von Anne D. bezüglich Gesundheit
Nach einem Krankenhausaufenthalt (Blutkrebs) habe ich meine Mutter (82 jährig) zur voreübergehenden Pflege zu mir nach Achim geholt. Da ich aufgrund ihrer Krankheit einen Hausarzt aufsuchte mussten 10€ Praxisgebühr gezahlt werden.
Drei Wochen später ( gleiches Quartal) fuhren wir zum Wohnort meiner Mutter. Dort wurde der behandelnde Hausarzt aufgesucht. Wieder mussten 10€ Praxisgebühr gezahlt werden.
Ich wäre dankbar wenn sie mir den Sinn dieser "Maßnahme" erläutern könnten.
Desweiteren würde mich interessieren warum Bergleitung bei Spaziergängen oder zum Einkaufen nicht zu Pflegleistungen zählen.
Mit freundlichen Gtrüßen
Anne Dobisch-Harbig
Antwort ausstehend von Daniel Bahr FDP