Frage an Daniel Bahr von Jan W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bahr,
in letzter Zeit wird wieder verstärkt über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger debattiert. Von einigen Verlagen wird argumentiert, ein solches Leistungsschutzrecht sei erforderlich, um Verlage zu schützen, da insbesondere Suchmaschinen von dem Angebot der Verlage profitieren würden.
Wie stehen Sie zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor dem Hintergrund, dass
1. das «aussperren» von Suchmaschinen vom eigenen Angebot bereits heute technisch problemlos möglich ist,
2. Suchmaschinen technisch vollkommen unproblematisch auch von der Anzeige eines Teasers (sog. «Snippets») abgehalten werden können,
3. Suchmaschinen zwar Werbeeinnahmen generieren; dafür allerdings die Verlagsangebote online überhaupt erst sichtbar machen und Leser auf die Angebote leiten,
4. das lesen eines kurzen Textausschnittes/Snippets – welcher im Regelfall allenfalls einen kurzen Anriss zum Thema enthält – nicht das lesen der konkreten Artikel ersetzt,
5. die Verlage bereits heute den Rechtsweg dann beschreiten können, wenn sie sich – wie praktisch üblich – die entsprechenden Rechte durch den Autoren einräumen lassen?