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Frage von Annerose M. •

Frage an Daniel Bahr von Annerose M. bezüglich Gesundheit

Borna, 02.07.2012

Sehr geehrte Herr Minister,

ich habe folgende Frage an Sie:
Warum ist rechtlich nicht geklärt, wie Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die in der Privaten Krankenversicherung, Basistarif, versichert sind, ihre Arzt- und Midikamentenrechnungen bezahlen sollen. Ist es rechtens, dass diese im voraus (Midikamente) aus den Leistungen gezahlt werden sollen, obwohl die Rückerstattung sich teilweise über einen Monat erstreckt.
Die Arzthonorare werden auch nur zögernd durch die Leistungsabrechnungen der KV zur Begleichung übernommen (Mehrarbeit wegen Überweisung an anderes Konto).
Hier müssten rechtliche Klärungen her, wie dies zu erfolgen hat, da dies langfristig bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Annerose Müller

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