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Frage von Annett L. •

Frage an Daniel Bahr von Annett L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Bahr,

sehr erfreut waren wir über die folgende gesundheitspol. Neuerung, die durch Ihr Zutun in die Tat umgesetzt werden konnte.
"Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird geregelt, dass Versicherte, die langfristig Heilmittel benötigen , sich die notwendigen Heilmittel für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen können. Auch in diesen Fällen müssen die Behandlungen vertragsärztlich verordnet werden, die entsprechenden Verordnungen unterliegen jedoch nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Regelung stärkt die Rechte der Versicherten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte."
Die erste Hoffnung auf bessere Versorgung unserer Patienten wurde uns durch immer neue Steine, die uns Kassen in den Weg legen schnell genommen.
In über 80% der Fälle reagieren die Kassen nicht auf die Anfragen der Patienten bzw. der Betreuer. Patienten werden verunsichert, indem Ihnen gesagt wird, die Heilmittel müßten nicht mehr genehmigt werden.(das bezieht sich jedoch auf Genehmigung gem. §8Abs. 4 HeilM-RL)
Die neueste Einschüchterungtaktik bezieht sich auf den Fall, dass Therapeuten/ Praxen mit einer Vollmacht des Patienten die Antragstellung und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen:
Die Kasse verweist, auf das Rechtdienstleistungsgesetz, nachdem nur bestimmte Personen eine Rechtdienstleistung durchführen dürfen.
Unserer Ansicht nach, handelt es sich um eine erlaubte Rechtsdienstleistung, wenn wir im Sinne unserer Tätigkeit als Heilmittelerbringer unterstützend tätig werden.
Wir empfinden es als Aufschubtaktik, eine Herauswinden aus den gesetzlich festgelegten Pflichten der Kasse. Die Ärzte erfahren keine Entlastung Ihres Budgetdruckes, ein Großteil der Patienten werden weiterhin nur nach wirtschaftlichen und nicht nach medizinischem Ermessen versorgt. Von 40 Anträgen seit Beginn diesen Jahres wurden bisher 5 genehmigt.
Dürfen die Kassen dieses Gesetz in dieser Art unterlaufen?
mit freundl. Grüßen Annett Leuschner

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Antwort ausstehend von Daniel Bahr
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