Frage an Daniel Bahr von Steffi M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
warum gestattet der Gesetzgeber der Selbstverwaltung im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung bürokratische Monster wie die Heilmittelrichtlinie (besonders §§ 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 HMR) zu erschaffen, die die zügige Versorgung von Patienten mit ärztlich für notwendig erachteten Therapien verhindern oder erschweren, indem sie so hohe formale Anforderungen an die ärztlichen Verordnungen stellen, dass diese nicht mehr von den Ärzten erfüllt werden können?Mit Wirtschaftlichkeitsaspekten und therapeutischem Nutzen können die ca. 20 geforderten Angaben auf einem Kassenrezept nicht begründet werden. Ist es nicht Zeit, im SGB V zu verankern, dass das Recht das Patienten auf Therapie höher zu bewerten ist als ein vergessenes Kreuz auf einer Heilmittelverordnung (z.B. Angabe Therapiebericht ja/nein), was zur Zeit nach geltender Rechtslage bereits zur Ungültigkeit der ärztlichen Verordnung führt? Was macht ein Bandscheibenpatient, der dem Therapeuten kein gültiges Physiotherapie-Rezept mehr vorlegen kann? Er lässt sich operieren. Eine Vielzahl unnötiger Operationen kann damit erklärt werden. Ist das politisch so gewollt?