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Frage von Günther T. •

Frage an Daniel Bahr von Günther T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Bahr,

unser Sohn, 24 Jahre, ist schwerst behindert, ( Querschnittlähmung) und hat eine 3 jährige
Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert.
Im ersten Jahr nach der Ausbildung erhielt er ALG 1 Jetzt im 2. entfällt diese, jedoch muss er an die DAK 54,00 Euro für die Krankenversicherung zahlen, obwohl das Einkommen gleich null ist.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein.
Wenn unser Sohn allein leben würde, wäre er praktisch schon unter gegangen.
Zum Glück lebt er bei uns, ein Antrag auf Hartz 4 ist sinnlos, da wir Hausbesitzer sind.

Warum kann er nicht in der Familie mitversichert sein ??

Wir leben in einer Kleinstadt, in der es ca. 15 Kliniken und Reha- Kliniken gibt, jedoch ist keine Arbeitsstelle für unseren Sohn zu bekommen, auch nicht eine halbe Stelle.

Der Grundsatz:" Gleiches Recht für Alle!" hat doch keine Gültigkeit für Rollstuhlfahrer.

Diese Ungerechtigkeit möchte ich Ihnen nur mitteilen, mit der Bitte um Klarstellung in der Frage des DAK Beitrages.

Mit freundlichem Gruß: G.Tiegs

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Antwort ausstehend von Daniel Bahr
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