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Frage von Heike B. •

Frage an Daniel Bahr von Heike B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

welchen Anspruch hat ein chronisch kranker Mensch nach derzeitiger Rechtslage, eine Therapie zu erhalten, die nicht im Leistungskatalog der GKV steht, wenn die Standardmedikation nicht mehr hilft oder sogar schadet, wenn alle anerkannten Methoden ausgeschöpft und kontraindiziert sind und mehr Nebenwirkung als Wirkung zeigen?

Der Nikolausbeschluss erlaubt Ausnahmen, wenn eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung vorliegt und gleichzeitig keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht.

Welche Alternativen aber bestehen, wenn die Erkrankung NICHT kurzfristig lebensbedrohlich ist, nichts desto trotz aber durch Schmerzen usw. die Lebensqualität drastisch minimiert und das Leben langfristig verkürzt?
Darf der Versicherte in diesem Fall eine ärztlich angewandte Behandlungsmethode, die "eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf" erlaubt, in Anspruch nehmen? Muss die gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall eine nicht etablierte Therapiemethode zahlen?

Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Heike Braun

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Antwort ausstehend von Daniel Bahr
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