Frage an Daniel Bahr von Eva F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bahr,
im Rahmen der Agenda 2010 (GMG) wurde beschlossen, dass ab 2004 auf Auszahlungen aus Direktversicherungen Sozialabgaben zu leisten sind. Dabei wurde rückwirkend in Altverträge eingegriffen (kein Bestandsschutz), die erste Ungeheuerlichkeit!
Zweitens:Diese Abgaben werden fällig, obwohl Beiträge zur Direktversicherung oftmals von den Nettolöhnen der Versicherten in Abzug gebracht, also somit bereits Sozialabgaben entrichtet wurden. Mit welchem Recht also eine Doppelzahlung?
Drittens: Versicherte, deren Auszahlungsbetrag unter ca. 15.000 Euro liegt, sind von der Zahlung befreit. Wo bleibt die Gleichbehandlung?
Viertens: Der Versicherte muss den kompletten Kranken- und Pflegekassenbeitrag bezahlen, nicht nur einen Arbeitnehmer-Anteil.
Fünftens: Nachträglich verbeitragt werden nicht nur die eingezahlten Versicherungsbeiträge, sondern auch die Verzinsung
Sechstens: Zur Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen, nicht aber privat Versicherte (womit Personen mit kleinem Einkommen doppelt benachteiligt werden, abgesehen davon, dass diese Zweiklassenbehandlung grundsätzlich unrecht ist).
"Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Liest sich auf dem Papier gut, aber in der Realität?
Sorgen Sie dafür, dass diese Unrechtsentscheidung rückgängig gemacht oder zumindest dahingehend korrigiert wird, dass sie nur auf Neuverträge ab 2004, nicht aber auf Altverträge angewandt wird. Und geben Sie den Versicherten, die schon Zahlungen an die GK leisten mussten, ihr Geld zurück, bevor es von Herrn Schäuble einkassiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
E. Fischer