Frage an Daniel Bahr von Holger K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
wie aus der Presse zu entnehmen ist sollen nikotinhaltige Liquids für den Gebrauch in E-Zigaretten künftig als Arzneimittel klassifiziert werden und somit apothekenpflichtig werden. Der Online-Handel soll demnach unterbunden werden. In den letzten Tagen wurden daher mehrere Razzien durchgeführt bei denen große Mengen dieser Liquids beschlagnahmt wurden. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese, teils existenzbedrohenden, Maßnahmen durchgeführt?
Müßten konsequenter Weise nun nicht auch Tabakprodukte apothekenpflichtig werden?
Basierend auf einer nicht verifizierten Kleinststudie wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt diese Liquids "könnten" schädlich sein. Ein juristisch einwandfreier Beweis liegt nicht vor.
Der Hauptinhaltsstoff Propylenglycol findet sich in vielen Anwendungsgebieten (u.a. in Nebelmaschinen) und hat zudem, wie auch alle anderen Bestandteile, eine Nahrungsmittelzulassung.
Reine Verdachtsverbote halte ich für rechtswidrig. Konsumenten werden wieder einmal unterschwellig kriminalisiert, in ihrern Freiheiten eingeschränkt und den Angriffen militanter Nichtraucherverbände ausgesetzt.
Mir drängt sich der Verdacht auf, man ist nicht um die Gesundheit der immer größer werdenden Zahl an "Dampfern", besorgt, sondern um sinkende Einnahmen aus der Tabaksteuer. Der Einfluß der Tabaklobby dürfte ein Übriges dazu beitragen, das nun, für die deutsche Politik eher unüblich, so schnell gehandelt wird. Der deutsche Regulierungswahn nimmt langsam Orwell´sche Züge an.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Krull