Frage von Claudia A. • 06.02.2012
Frage an Daniel Bahr von Claudia A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
im Rahmen der Reform des Pflegegesetztes ist es pflegenden Angehörigen möglich 6 Monate Pflegezeit zu nehmen. Bei gesetzlich Versicherten wird die KV von der Krankenkasse des Gepflegten übernommen.
Privat Versicherte wie z.B. Lehrer müssen diese halbe Jahr ohne jegliche Unterstützung durchkommen, da die KV Beiträge nicht übernommen werden.
Wird es hier zu einer Nachbesserung kommen im Sinne des Gleichstellungsgrundsatzes für alle Bürger?
Für eine Antwort herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüße
Claudia Ammedick
Antwort ausstehend von Daniel Bahr FDP