Frage an Daniel Bahr von Gabriele T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister Bahr,
im Mai 2009 haben Sie auf einer Pressekonferenz in Berlin die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgelehnt und auch ein Moratorium nach der Bundestagswahl verhängt. Jetzt hat die Regierungskoalition mit Ihrer Beteiligung ein Gesetz verabschiedet, dass die Krankenkassen verpflichtet bis Ende 2012 mindestens 70% ihrer Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Schaffen die Kassen es nicht, drohen ihnen empfindliche Geldeinbußen aus dem Gesundheitsfond.
Auch wenn die Karte anfangs eigentlich keine weiteren Funktionen hat als die alte Krankenversichertenkarte, so ist jedem doch völlig klar, dass weitere Funktionen wie z.B. die ePatientenakte, eRezept usw. möglichst schnell eingeführt werden müssen, damit sich die Milliardeninvestitionen überhaupt rechnen.
Was ist mit dem Datenschutz für unsere sensiblen Krankheitsdaten? Diese können im Internet nicht geschützt werden!
Wie wollen Sie die sensibelsten Daten eines Menschen im Falle einer Datenpanne o.ä. vor einem „Supergau“ schützen?
Wie wollen Sie uns Patient/innen vor Binnentätern aus dem Gesundheitsbereich schützen?
Wie werden unsere sensiblen Daten geschützt, während sie offen und für jeden
Mitarbeiter der jeweiligen Institution lesbar, auf den Rechnern in Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheimen usw. liegen???
Ein erschreckendes Beispiel, was im November 2011 in Schleswig Holstein mit tausenden Patientendaten schwer psychisch Kranker passierte:
http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheitspolitik/datenleck-in-schleswig-holstein-tausende-patientendaten-im-internet-abrufbar_aid_681307.htm
Sind solch schwerwiegende Pannen das „Restrisiko“ für uns Patient/innen, das wir in Kauf zu nehmen haben???